Umweltjournal.de | Umwelt und Natur  | Artikel Nr.: 15646

Verabschiedung des „Tierschutz-TÜV“ im Bundesrat





Berlin, 19.05.2009: Eine schnelle und konsequente Umsetzung des geplanten Tierschutz-TÜVs fordert die Allianz für Tiere. Anlass ist eine Sitzung des Bundesrates gewesen, bei der die Länderkammer eine Änderung des Tierschutzgesetzes beschließen wird.

Damit kann ein verpflichtendes Prüfverfahren für serienmäßig hergestellte Haltungssystemen (Tierschutz-TÜV) für alle Tierarten eingeführt werden. Die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes ist auch auf den politischen Druck der Allianz für Tiere zurückzuführen. Sie erwartet, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit nutzt und zügig entsprechende Verordnungen erlässt. Der Allianz gehören neben dem Deutschen Tierschutzbund auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Schweisfurth-Stiftung und der Verbraucherzentrale Bundesverband an.

Bereits vor drei Jahren hatte der Bundesrat die Einführung eines solchen TÜVs in der Legehennenhaltung beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, einen solchen einzuführen. „Der Bundesrat und die Bundesministerin müssen jetzt unverzüglich aktiv werden und einen Verordnungstext mit den nötigen Standards vorlegen“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Ein Eckpunktepapier als Grundlage für die Verordnung liegt bereits vor. Dieses hat eine Arbeitsgruppe erstellt, in der unter anderem Vertreter von Tierhalterverbänden, Herstellern, Forschungseinrichtungen, der Bundesländer und der Allianz für Tiere mitgewirkt haben.

Nach Einschätzung der Allianz bringt die Einführung des Tierschutz-TÜVs auch Vorteile für Verbraucher, Landwirte, Hersteller und die Umwelt. „Wird die noch fehlende Verordnung nun mit entsprechenden Standards erlassen, können sich Verbraucher darauf verlassen, dass sie Produkte von Tieren kaufen, die tiergerecht gehalten wurden“, erklärt Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem erhielten Landwirte die Gewissheit, geprüfte Haltungssysteme zu erwerben. Vorteile hätten auch die Hersteller von Stalleinrichtungen: Schon vor Markteinführung würden sie erfahren, ob ein Haltungssystem tiergerecht ist. Auch würden Innovationen in Richtung Umweltschutz angestoßen. Die Allianz erwartet, dass der TÜV nicht nur auf Legehennen beschränkt bleibt, sondern auf alle Tierarten angewandt wird.
Autor: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Stand: 19. Mai 2009
Erstellt: 19. Mai 2009

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