Umwelt und Natur
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Artikel Nr.: 12463
Frankfurt, 14.06.2007: Die als Schmuck und Souvenir populäre Rote Koralle darf nicht länger beliebig verkauft werden. Die Weltartenschutzkonferenz in Den Haag hat soeben beschlossen, die Gattung Corallium in Anhang II ihrer Schutzkonvention zu listen. Anhang II erlaubt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten nur in strengen Grenzen. Die Rote Koralle und andere weniger bekannte Arten der Gattung sind in allen tropischen und warmen Meeren der Erde verbreitet.Weiterführende Informationen:
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