Umweltjournal.de | Umwelt und Natur  | Artikel Nr.: 3587

Todbringende Stromleitungen gefährden Zugvögel





Radolfzell, 18.09.2002: Tausende Vögel erleiden jedes Jahr an Strommasten einen schrecklichen Tod. „Elektrokution“ wie die Expertenbezeichnung für den Tod durch Stromschlag lautet, stellt inzwischen sogar die Haupttodesursache für einige große Zugvogelarten wie Weiß- und Schwarzstorch dar.

„In Spanien mähen manche Bauern das trockene Gras rund um Strommasten, damit herunterfallende, brennende Vögel ihre Wiesen nicht in Brand stecken.“ berichtet Dr. Schneider-Jacoby, Vogelschutzexperte der Internationalen Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur). Vor allem große Vögel wie Greife und Störche sind durch ungesicherte Mittelspannungsleitungen gefährdet, weil sie durch ihre langen Flügel leichter den tödlichen Kurzschluss zwischen den Leitungen herstellen oder auf den Masten stehend spannungsführende Teile berühren.

In den westlichen Bundesländern dürfen schon seit 1985 aufgrund einer DIN/VDE-Vorschrift neue Masten nur noch vogelverträglich gebaut werden. Zudem konnten viele gefährliche Masten nach Angaben von Euronatur durch einfache Sicherheitsmaßnahmen wie Abdeckungen oder Isolierungen entschärft werden.

Die Umweltstiftung begrüßte, dass seit April diesen Jahres vogelsichere Masten in ganz Deutschland durch das neue Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich verankert seien.

Die internationale Umweltstiftung Euronatur lobte jetzt die Vorreiterrolle Deutschlands und des Naturschutzbundes Deutschland, durch dessen langjährige Arbeit viele Verbesserungen durchgesetzt wurden. Gemeinsames Ziel der Experten von Euronatur und NABU ist es nun, die deutschen Sicherheitsstandard auch auf andere europäische Länder zu übertragen.

Eine neue von Euronatur und NABU durchgeführte Studie zeigt gerade für etliche osteuropäische Staaten einen großen Handlungsbedarf. Laut der Studie ist die Situation in Estland, Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn und Kroatien erschreckend: Das Leitungsnetz hat in den letzten 10 Jahren erheblich an Dichte zugenommen und damit hat sich auch die Anzahl gefährlicher Strommasten bedeutend erhöht.

Lediglich in Slowenien sieht es inzwischen etwas besser aus. Dort dürfen nur noch vogelfreundliche Masten installiert werden seit Euronatur – mit Hilfe des slowenischen Vogelschutzbundes DOPPS-BirdLife Slovenia und der Karl-Kaus-Stiftung eine Informationsschrift publiziert hat, die allen Energieversorgern Sloweniens sowie 3.000 wichtigen Multiplikatoren aus Politik, Medien und Wirtschaft zugestellt wurde. Euronatur und NABU wollen die Arbeit aber nicht nur vor Ort, sondern auch auf politischer Ebene fortführen.

Aktuellstes Ergebnis dieser Bemühungen ist eine Resolution zur weltweiten Vermeidung von Elektrokution, die jetzt ganz aktuell vom Bundesumweltministerium auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten (Bonner Konvention) vom 18. - 24.09.2002 in Bonn zur Verabschiedung vorgelegt wird. Dr. Schneider-Jacoby von Euronatur betonte: “Die Bonner Konvention ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten.

Seit seiner Unterzeichnung durch die ersten 15 Vertragsstaaten im Jahre 1983 kann es etliche konkrete Erfolge vorweisen. Es ist nicht nur bei schönen Worten, Empfehlungen und Richtlinien geblieben.“ So konnte Euronatur, auf Grundlage des EUROBATS-Abkommens, zusammen mit dem polnischen Partner „Pro Natura“ etliche neue Winterquartiere für bedrohte Fledermäuse schaffen.

Mittlerweile haben 65 Staaten das Abkommen unterzeichnet und vor allem die acht Regional- und Verwaltungsabkommen, für Tierarten deren Lebensräume sich über mehrere Staatsgebiete erstrecken, münden immer wieder in solche grenzübergreifenden Schutzprojekte. Dabei stehen neben den Zugvögeln und Fledermäusen, Robben, Meeresschildkröten, Wale und Delphine, aber auch einzelne weltweit vom Aussterben bedrohte Arten wie der Sibirische Schneekranich oder der Dünnschnabel-Brachvogel unter dem besonderen Schutz des Abkommens.
Autor: Gabriel Schwaderer
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Stand: 8. Oktober 2002
Erstellt: 18. September 2002

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