Umweltjournal.de | Umwelt und Natur  | Artikel Nr.: 3210

Naturschutz bei Windkraft auf See stärker berücksichtigen





Frankfurt, 09.06.2002: Die Planung und der Bau von Windparks in Nord- und Ostsee bergen für die potenziellen Betreiber eine Reihe juristischer Fallstricke. Zu diesem Ergebnis kommt ein von NABU und WWF am 7.6.02 in Hamburg vorgestelltes Rechtsgutachten der Kanzlei v. Döhren und Mohr.

Für eine umweltverträgliche Einführung der Offshore-Windenergie müssen nationale und internationale Verpflichtungen zum Meeresschutz stärker in den Genehmigungsverfahren für Windparks berücksichtigt werden.

Es sei nötig, die Seeanlagenverordnung als Genehmigungsgrundlage für Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) erneut zu novellieren.

Damit durch die Genehmigung von Windparks nicht voreilig Tatsachen geschaffen werden, fordern NABU und WWF einen Stopp für die laufenden Genehmigungsverfahren, bis die Umweltauswirkungen sicher einzuschätzen sind und umweltverträgliche Standorte vorliegen. Die Umweltschutzorganisationen wollen Pilotvorhaben, damit Auswirkungen auf

die Natur gründlich erforscht und bewertet werden können. Sie verweisen dabei auf das Gutachten der Hamburger Kanzlei v. Döhren und Mohr, wonach die Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Meeresschutz völkerrechtlich geboten sei. Für WWF und NABU sind allerdings ökologisch wertvolle Gebiete auch für Pilotvorhaben tabu. „Nationalparke sowie potenzielle und gemeldete europäische Naturschutzgebiete sind definitiv Ausschlussgebiete für die Offshore-Windenergie-Nutzung“, so Ingo Ludwichowski vom NABU.
Autor: WWF Deutschland
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Stand: 9. Juni 2002
Erstellt: 9. Juni 2002

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