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Artikel Nr.: 3013
Bürger und Gemeinden besser vor Schienenverkehrslärm schützen
Berlin, 25.04.2002: Umweltbundesamt - Neue Rechtsvorschriften erforderlich. Dem Schienenverkehrslärm sind Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden oft hilf- und wehrlos ausgesetzt.Es fehlen häufig Kenntnisse über Rechtsansprüche sowie über technische Grundlagen der Lärmminderung im
Unter Sch. versteht man schienengebundene Transportsysteme. Die verbreitetste Form sind hierbei Fahrzeuge, die das Rad-und-Schiene-Prinzip nutzen und einen eigenen Fahrantrieb haben oder von einer Lokomotive gezogen werden.Schienenverkehr. Das
Das B. wurde 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in Bonn gegründet.Bundesumweltministerium und das
1974 gegründete Bundesbehörde, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Abfallentsorgung (Abfall, Hausmüll) und Wasserwirtschaft (Wasser, Trinkwasser, Gewässerbelastung), der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung gehört. Umweltbundesamt (UBA) haben deshalb die Herausgabe einer Broschüre
Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm gefördert, mit der diese Defizite verringert werden können. Die 38-seitige Broschüre wurde von mehreren kommunal- und umweltpolitischen Verbänden erarbeitet.
Die Förderung des Verkehrs auf der Schiene ist für eine nachhaltige, das heißt dauerhaft umweltgerechte Mobilität in Deutschland und
Der Name Europa wird heute häufig synonym für die Europäische Gemeinschaft (EG) verwendet, die jedoch nur einen Teil von E. umfaßt. Dem geographischen Umfang nach ist E. mit etwas über 10 Mio km2 der zweitkleinste Erdteil. Europa entscheidend. Nicht nur Politikerinnen und Politiker befürworten seit Jahren, mehr
Verkehr verursacht Umweltauswirkungen, die v.a. durch die Transportaktivitäten und durch den Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur entstehen. Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Allerdings muss dies mit einer deutlichen Minderung des Schienenverkehrslärms einhergehen. Schon heute werden an manchen Orten Lärmbelastungen erreicht, die die
Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen oder gefährden können.
Bei der Minderung des Schienenverkehrslärms müssen die Betroffenen aktiv einbezogen werden. Deshalb ist das Ziel der Broschüre, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, sachkundig beim Bekämpfen des Schienenverkehrslärms mitzuwirken: Dies betrifft sowohl die Kenntnisse der eigenen Rechtsansprüche als auch die technischen Grundlagen der Lärmminderung.
Die Broschüre zeigt allerdings auch die Grenzen der heute geltenden rechtlichen Regelungen. So fehlen eine Geräuschvorschrift für Schienenfahrzeuge und der konkrete Rechtsanspruch auf Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen. Das UBA empfiehlt deshalb, bestehende Rechtsdefizite zu beseitigen.
Die Broschüre wurde gemeinsam von verschiedenen kommunal- und umweltpolitischen Verbänden unter Beteiligung der Deutschen
siehe Schienenverkehr.Bahn AG, dem Eisenbahnbundesamt (EBA) und der Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten (VPI) erarbeitet. Die Gesamtherstellung und Gestaltung lag bei der Lärmkontor GmbH in Hamburg.
Die Broschüre
Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm ist im Internet unter folgenden Adressen veröffentlicht:
Autor: Umweltbundesamt, Berlin
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Stand: 9. Oktober 2002
Erstellt: 25. April 2002
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