Umweltjournal.de | Umwelt und Natur  | Artikel Nr.: 940

Bundestag und Bundesrat beschließen neues Naturschutzgesetz

$SpezialLogo$



Berlin, 01.02.2002: Bundestag und Bundesrat haben heute dem neuen Bundesnaturschutzgesetznach einem Vermittlungsverfahren abschliessend zugestimmt. Damit kann die Naturschutznovelle jetzt in Kraft treten.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Heute ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung beschlossen und ein weiteres Wahlversprechen eingelöst worden. Nach vier vergeblichen Anläufen in den vergangenen Legislaturperioden ist jetzt der Weg frei für eine umfassende Modernisierung des Naturschutzes in Deutschland."

Mit der beschlossenen Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz von 1976 abgelöst. "Wir holen den Naturschutz aus dem Reservat. Wir werden unserer Verantwortung für künftige Generationen nicht gerecht, wenn Naturschutz nur in Schutzgebieten stattfindet", sagte Trittin. Zu den wesentlichen Neuregelungen gehören die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis". Damit wird etwa festgeschrieben, dass zukünftig nur noch so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass keine Naehrstoffe in Flüsse oder Grundwasser gelangen, dass in erosionsgefährdeten Hanglagen und Flusstälern keine Wiesen und Weiden zu Äckern umgebrochen werden dürfen und dass eine naturgemäße Waldbewirtschaftung ohne Kahlschläge angestrebt wird. Außerdem wird festgeschrieben, das Landwirte den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zukünftig dokumentieren müssen. Dies war auch das wichtigste Thema des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat: Zukünftig müssen nur Betriebe, die mehr als 8 Hektar bewirtschaften, eine sogenannte "schlagbezogene" Dokumentation vorlegen, also für jeden Acker und jede Wiese separat. Bei kleineren Betrieben genügt ein Sammelnachweis.

Die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern werden durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage gestärkt. "Hierbei geben wir den Bundesländern ausdrücklich die Möglichkeit, das Verbandsklagerecht auch auf Verfahren und Tatbestände, die wir im Bundesgesetz nicht regeln konnten, auszudehnen", betonte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Ebenfalls neu im Gesetz ist die Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche zur Sicherung der biologischen Vielfalt.

Auch das Verhältnis von Naturschutz zu Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der
Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft muß zukünftig die Absenkung des Grundwasserspiegels einbezogen werden. Die vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen naturschutzfachlich definierten Anforderungen genügen. Energiefreileitungen müssen in Zukunft so konstruiert sein, dass sie keine Stromschlaggefahr für grosse Vögel wie Störche und Greifvögel darstellen.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz ist aber auch für den Umbau der deutschen Energieversorgung und die Erfüllung der bundesdeutschen Klimaschutzziele von erheblicher Bedeutung: Mit der Naturschutznovelle werden zugleich die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung auf dem Meer geschaffen, insbesondere in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) im Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste. "Damit besteht mit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes auch Rechts- und Investitionssicherheit für Investoren in die umweltfreundliche "Offshore-Windenergienutzung", sagte Trittin. Der Meeresnaturschutz wird insgesamt deutlich aufgewertet. In der AWZ kann der Bund künftig auch Schutzgebiete nach Fauna-Flora-Habitat (FFH) bzw. Vogelschutzrichtlinie der EU ausweisen. Dies war bislang nicht möglich.

"Insgesamt haben wir damit eine Rundumerneuerung des Naturschutzrechtes abgeschlossen, die nach 25 Jahren, so alt ist das geltende Recht bereits, mehr als ueberfaellig war", sagte Bundesumweltminister Juergen Trittin.
Jetzt sind die Bundeslaender am Zuge, das neue Gesetz innerhalb von drei Jahren in Landesnaturschutzgesetzte umzusetzen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Heute ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung beschlossen und ein weiteres Wahlversprechen eingelöst worden. Nach vier vergeblichen Anläufen in den vergangenen Legislaturperioden ist jetzt der Weg frei für eine umfassende Modernisierung des Naturschutzes in Deutschland."

Mit der beschlossenen Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz von 1976 abgelöst. "Wir holen den Naturschutz aus dem Reservat. Wir werden unserer Verantwortung für künftige Generationen nicht gerecht, wenn Naturschutz nur in Schutzgebieten stattfindet", sagte Trittin. Zu den wesentlichen Neuregelungen gehören die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis". Damit wird etwa festgeschrieben, dass zukünftig nur noch so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass keine Nährstoffe in Flüsse oder Grundwasser gelangen, dass in erosionsgefährdeten Hanglagen und Flußtälern keine Wiesen und Weiden zu Äckern umgebrochen werden dürfen und dass eine naturgemäße Waldbewirtschaftung ohne Kahlschläge angestrebt wird. Außerdem wird festgeschrieben, das Landwirte den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zukünftig dokumentieren müssen. Dies war auch das wichtigste Thema des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat: Zukünftig müssen nur Betriebe, die mehr als 8 Hektar bewirtschaften, eine sogenannte "schlagbezogene" Dokumentation vorlegen, also für jeden Acker und jede Wiese separat. Bei kleineren Betrieben genügt ein Sammelnachweis.

Die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern werden durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage gestärkt. "Hierbei geben wir den Bundesländern ausdrücklich die Möglichkeit, das Verbandsklagerecht auch auf Verfahren und Tatbestände, die wir im Bundesgesetz nicht regeln konnten, auszudehnen", betonte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Ebenfalls neu im Gesetz ist die Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche zur Sicherung der biologischen Vielfalt.

Auch das Verhältnis von Naturschutz zu Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der
Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft muß zukünftig die Absenkung des Grundwasserspiegels einbezogen werden. Die vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen naturschutzfachlich definierten Anforderungen genügen. Energiefreileitungen müssen in Zukunft so konstruiert sein, dass sie keine Stromschlaggefahr für grosse Vögel wie Störche und Greifvögel darstellen.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz ist aber auch für den Umbau der deutschen Energieversorgung und die Erfüllung der bundesdeutschen Klimaschutzziele von erheblicher Bedeutung: Mit der Naturschutznovelle werden zugleich die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung auf dem Meer geschaffen insbesondere in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) im Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste. "Damit besteht mit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes auch Rechts- und Investitionssicherheit für Investoren in die umweltfreundliche Offshore-Windenergienutzung", sagte Trittin. Der Meeresnaturschutz wird insgesamt deutlich aufgewertet. In der AWZ kann der Bund künftig auch Schutzgebiete nach Fauna-Flora-Habitat (FFH) bzw. Vogelschutzrichtlinie der EU ausweisen. Dies war bislang nicht möglich.

"Insgesamt haben wir damit eine Rundumerneuerung des Naturschutzrechtes abgeschlossen, die nach 25 Jahren - so alt ist das geltende Recht bereits - mehr als überfällig war", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Jetzt sind die Bundesländer am Zuge, das neue Gesetz innerhalb von drei Jahren in Landesnaturschutzgesetzte umzusetzen.
Autor: Bundesumweltministerium, Berlin
1906 Aufrufe
Stand: 1. Februar 2002
Erstellt: 1. Februar 2002
Die letzten 5 Meldungen zum Thema "Bundesnaturschutzgesetz":