Familie und Kinder
|
Artikel Nr.: 15994
Frankfurt, 21.08.2009: Ein Schüler, der ständig den Unterricht stört, Anweisungen von Lehrern missachtet und Mitschüler belästigt, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Klassenkonferenz eines Charlottenburger Gymnasiums hatte einen Achtklässler von einer Reise nach Amrum ausgeschlossen, der im Unterricht durch sein aggressives Verhalten aufgefallen war.Weiterführende Informationen: