Umweltjournal.de | Familie und Kinder  | Artikel Nr.: 15994

Klassenfahrt: Störer muss zu Hause bleiben





Frankfurt, 21.08.2009: Ein Schüler, der ständig den Unterricht stört, Anweisungen von Lehrern missachtet und Mitschüler belästigt, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Klassenkonferenz eines Charlottenburger Gymnasiums hatte einen Achtklässler von einer Reise nach Amrum ausgeschlossen, der im Unterricht durch sein aggressives Verhalten aufgefallen war.



Bei einer Klassenfahrt komme es wegen der ungewohnten Umgebung und der Nähe, der die Schüler untereinander ausgesetzt seien, besonders darauf an, die schulische Ordnung zu wahren, so die Richter. (Az. VG 3 L 270.09, noch nicht rechtskräftig)









Autor: ÖKO-TEST Verlag
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Stand: 21. August 2009
Erstellt: 21. August 2009

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