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Umweltjournal.de | Familie und Kinder  | Artikel Nr.: 14861

Unverheiratete Väter bleiben meist vom Sorgerecht ausgeschlossen

Berlin, 03.11.2008: Deutlich weniger als die Hälfte der unverheirateten Väter hat ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder. In 54 % der Fälle habe die Mutter das alleinige Sorgerecht, berichtete das Nachrichtenmagazin "Focus" vorab unter Berufung auf eine Umfrage des Vereins "Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg". Demnach habe die Mehrheit der Männer bei wichtigen Entscheidungen, die ihr Kind betreffen, kein Mitspracherecht.


56 % derjenigen, die nach der Geburt ihres Kindes das Thema Sorgerecht ignorieren, handelten aus Unwissenheit, schrieb das Blatt. 15 % hielten die Klärung für unwichtig. 38 % der Männer glaubten, die Mutter hätte sowieso nicht zugestimmt und 24 % sprächen das Thema gar nicht erst an, weil sie Beziehungsstress befürchteten.

Für die Studie wurden den Angaben zufolge zwischen Januar 2007 und Mai 2008 mehr als 1000 Männer befragt.

Nach deutschem Recht müsse eine ledige Mutter ihr Einverständnis zum gemeinsamen Sorgerecht ausdrücklich erklären, schrieb das Blatt. Verweigere die Frau diese Zustimmung, entscheide allein sie über das Wohl des Kindes. Im Jahr 2003 habe das Bundesverfassungsgericht diese Regelung unter der Vorraussetzung bestätigt, dass dies mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit übereinstimmt. Daher wurde der Gesetzgeber beauftragt, diese Entwicklung zu beobachten.

Zahlreiche Initiativen fordern bereits seit längerem, dass dem Recht des Kindes auf beide Eltern auch ein Sorgerecht ab Geburt folgen müsse. Dies ist in fast allen europäischen Ländern bereits Standard.

Dabei gehen die Beobachtungen aus der Beratungspraxis mit Vätern in eine bedenkliche Richtung. Demnach steigt die Zahl der Väter ohne Sorgerecht sogar eher an. "Nach der erstmaligen Einführung eines gemeinsamen Sorgerechtes auch für nichtehliche Väter vor rund 10 Jahren, gab es zunächst einen deutlichen Anstieg der Sorgeerklärungen," so Michael Stiefel vom Berliner Verein Familieninfotreff. "Doch nun beobachten wir, dass zunehmend mehr Frauen das gesetzliche Schlupfloch der Sorgerechtsverweigerung ausnutzen." Einerseits spielten dabei häufig Unwissenheit und irrationale Ängste bei den Müttern vor einer gleichberechtigten Elternschaft eine Rolle. Andererseits gäbe es auch schlichten Machtmißbrauch. Vom Kindeswohl her, wie das Bundesverfassungsgericht forderte, seien diese Verweigerungen des gemeinsamens Sorgerechts jedenfalls nur im Ausnahmefall begründet. Hier sei der Gesetzgeber zur Herbeiführung der Gleichstellung beider Eltern aufgefordert.


Bild: © wilfried brink, PIXELIO

Autor: Michael Stiefel

Weiterführende Informationen:


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Stand: 3. November 2008
Erstellt: 3. November 2008