Umweltjournal.de | Familie und Kinder  | Artikel Nr.: 13017

Quo vadis, Justitia?





Eisenach, 23.09.2007: Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Denn diese Richter sollen im Fall Görgülü durch wiederholte Missachtung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts Recht gebeugt haben. Würde dieser Vorwurf bestätigt werden, würde feststehen, dass die angeklagten Richter ein Verbrechen begangen hätten.

Doch das Landgericht Halle hat beschlossen, die Anklage nicht zu eröffnen, weshalb nun ausgerechnet das OLG Naumburg über diesen Nichteröffnungsbeschluss als Rechtsbehelfsgericht zu entscheiden hat. Es stellt sich daher die Frage, ob die Strafrichter des OLG Naumburg ihre Kollegen vom 14. Familiensenat desselben Gerichts zur Verantwortung ziehen. Dies würde schließlich zur Folge haben, dass die angeklagten Richter im Falle ihrer Verurteilung neben ihrer Strafe erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen zu tragen hätten.

Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter, denen das Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR „nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“ haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“ erfolgt sei, nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden Unterschied: „Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“

Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese Apathie“ sei „kein gutes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“ (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).

Selbst wenn man obige Vergleiche als weit hergeholt empfinden mag, so wird die Unzufriedenheit auch des akademischen Teils der Bevölkerung insbesondere an der mit dem Fall Görgülü befassten Justiz überdeutlich. Der Glaube und das Vertrauen an Recht und Gerechtigkeit beginnt zu bröckeln! Dies sollten sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde befassten Strafrichter des OLG Naumburg verdeutlichen.

Der drohende Vertrauensverlust ist nur dadurch aufzuhalten, wenn Recht und Gesetz auch gegen solche Richter zur Anwendung kommt, die im Verdacht stehen, statt Recht ganz bewusst Unrecht sprechen und gesprochen zu haben. Denn nur dann funktioniert die demokratische Gewaltenteilung uneingeschränkt und kann der Rechtsfrieden gesichert werden. Der Fall Görgülü ist leider nur die Spitze des Eisbergs familienrechtlicher Entscheidungen, die richterliche Rechtsbeugung besorgen lassen. Deswegen muss jedem Richter verdeutlicht werden, dass seine richterliche Macht gesetzeskonform angewendet werden muss, weil er andernfalls mit empfindlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen werden kann. Die gesetzeskonforme strafrechtliche Aufarbeitung des Falls Görgülü stellt eine Chance dar, richterliche Willkür, wie sie im Fall Görgülü durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt worden war, erfolgreich einzuschränken, vielleicht sogar zu beenden.

Deswegen appelliert der Väteraufbruch für Kinder e. V. an die mit dem Fall Görgülü befassten Strafrichter des OLG Naumburg, sich nicht ebenfalls dem Verdacht der Rechtsbeugung auszusetzen, in dem sie den Nichtzulassungsbeschluss des Landgerichts Halle bestätigen. Der Schaden, der durch den Vertrauensverlust der Bevölkerung an der Rechtsstaatlichkeit der deutschen Justiz entstehen würde, wäre erheblich und nachhaltig. Dies rechtfertigt nicht den Schutz dreier Richter, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR teilweise mehrfach ignoriert und in einem Fall „in ihr Gegenteil verkehrt“ haben sollen.


Rechtsanwalt Marcus Gnau
Bundesvorstand
Autor: Väteraufbruch für Kinder e.V.
3608 Aufrufe
Stand: 24. September 2007
Erstellt: 23. September 2007

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