Umweltjournal.de | Familie und Kinder  | Artikel Nr.: 12865

Spektakuläre Wende im Görgülü-Verfahren






Völklingen, 22.08.2007: Der Amtsvormund des Landkreises Wittenberg hat nach sieben Jahren Kampf um den Sohn von Kazim Görgülü, der bei Pflegeeltern wohnt, einen Wechsel zum leiblichen Vater des Kindes nach den Sommerferien des nächsten Jahres angeordnet.



In einem Schreiben teilte der Amtsvormund den Pflegeeltern mit, „dass nach dem gelungenen dreiwöchigen Urlaub des Jungen in der Familie seines Vaters“ und in Anlehnung des Oberlandesgerichts-Beschlusses die Umgangszeiten nunmehr geändert, d.h. ausgeweitet werden würden mit dem „Fernziel der Familienzusammenführung“ im Sommer 2008.

Damit dürfte einer der längsten und bekanntesten Sorge- und Umgangsprozesse in der Ge­schichte der Bundesrepublik zu Ende gehen. Erbittert wurde in etwa 45 Gerichtsverfahren um den Sohn eines in Deutschland lebenden Türken gestritten. Der mittlerweile siebenjährige Sohn von Kazim Görgülü wurde kurz nach seiner Geburt von dessen deutschen Mutter zur Adoption freigegeben und lebt seitdem in einer Pflegefamilie. Der Vater wusste nichts von der Adoptionsfreigabe und kämpfte seitdem darum, dass sein Sohn in seiner Familie auf­wachsen darf. Immer wieder wurde ihm der Zugang zu seinem Sohn verwehrt. Das Jugend­amt versuchte mit allen Mitteln, den Kontakt zwischen Vater und Sohn zu erschweren, um den kleinen Jungen bei den Pflegeeltern belassen zu können.

Aufsehen erregte der Fall, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 das Vorgehen der deutschen Behörden und Gerichte missbilligte und eine Menschen­rechts­­verletzung feststellte. Insgesamt musste sich allein das Bundesver­fassungsgericht sechs­mal mit dem gleichen Fall befassen, in dessen Folge der 14. Senat des Oberlandes­ge­richtes Naumburg von den Karlsruher Richtern sich den Vorwurf von „Rechtsbeugung und Willkür“ gefallen lassen musste. Daraufhin hat die Generalstaats­anwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage beim Landgericht Halle gegen die drei Richter erhoben. Das Gericht lehnte jedoch die Annahme ab, die Generalstaatsanwaltschaft ging dagegen unverzüglich in Beschwerde.

Wohl einmalig in der bundesdeutschen Geschichte dürfte auch die Anordnung gewesen sein, dem Jugendamt Wittenberg die Kompetenz in diesem Fall zu entziehen, da es sich den Vor­gaben des Bundesverfassungsgerichtes fortwährend verweigerte.
Autor: Väteraufbruch für Kinder e.V.
4298 Aufrufe
Stand: 22. August 2007
Erstellt: 22. August 2007

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